Abdichtungen nach DIN 18 534 – Wannenrandabdichtungen
Die neue Norm wendet sich nicht nur an Planer sondern auch an die für die Ausführung verantwortlichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass deren Wirksamkeit der Abdichtungen von der Abstimmung aller Beteiligten abhängt (Mitverantwortlichkeit der Ausführungsfirmen).
Die Abdichtungen müssen so geplant und ausgeführt werden, dass innerhalb der üblichen Nutzungsdauer (bei häuslichen Duschen und Bädern mindestens 20 Jahre) funktionstüchtig sind.
Wannenrandanschlüsse sind wirksam vor Wassereinwirkung zu schützen (Wannenranddichtbänder oder Abdichtung mit Unterflurentwässerung). Dichtstofffugen allein stellen keine ausreichende Abdichtung gemäß dieser Norm dar.
Im Abdichtunsgbereich dürfen nur die für den Wannenanschluss erfordeliche Rohre und Leitungen verlegt werden Notwendige Durchdringungen sind dauerhaft sicher an die Abdichtung anzuschließen.
Empfehlung: Anschlussfuegn mit Wannenbdichtband und Scahlldämmstreifen abdichten, anschließend mit Sanitärdichtstoff versiegeln.