Seit Ende Januar liegt der Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Stellungnahme vor.
Folgende Neuerungen sind danach u.a. geplant:
- Zusammenfassung EnEG, EEWärmeG und EnEV
- Einführung des Niedrigstenergiestandards vorerst nur für öffentliche Nichtwohngebäude
- Neufestlegung der Primärenergiefaktoren
- Bilanzierung nur noch mit DIN V 18599
- CO2-Angaben im Energieausweis
- Einführung Erfüllungsnachweis als Kontrollinstrument
- Anrechenbarkeit von selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom
- Verschärfung der Jahresarbeitszahlen von Wärmepumpen